Direkt zum Inhalt

LEIFI unterstützt Ihre Unterrichtsidee

Datum: November 2022

Ball aus Leuchtstäben
Eirik Solheim from Oslo, Norway, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons (cropped from original)

5 x 2.000 EUR für neue Konzepte im Physik- oder Chemieunterricht

Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Weiter Anträge sind nicht mehr möglich.

1 Zielsetzung

Die Joachim Herz Stiftung fördert im Rahmen der Initiative „LEIFI unterstützt Ihre Unterrichtsidee“ Schulen bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Ansätze für ihren Physik- oder Chemieunterricht. Ziel ist es, mit innovativen Unterrichtsideen und -konzepten Schülerinnen und Schüler für Physik, Chemie und Naturwissenschaften zu begeistern.  

2 Fördermöglichkeiten und –Voraussetzungen

Die Joachim Herz Stiftung unterstützt Lehrkräfte dabei, an ihrer Schule neue Unterrichtskonzepte und -ideen für den Physik- und Chemieunterricht (bzw. für physikalische/chemische Themen im natur­wissen­schaftlichen Unterricht) umzusetzen. Hierfür fördert sie die Ent­wicklung und Umsetzung von z. B.

  • Unterrichtseinheiten,
  • Konzepten für einzelne Unterrichtsstunden,
  • experimentellen Ansätzen,
  • Physik- und Chemieprojekten und
  • fächerübergreifenden Ansätzen.

Neu entwickelte Konzepte können dabei ebenso gefördert werden, wie bereits erprobte Konzepte Dritter, die für die eigene Schule angepasst und neu implementiert werden sollen.

Folgende Kosten werden übernommen:

  • Anschaffungen (z. B. Technik, Geräte, Experimentiermittel, Lehrmittel)
  • Verbrauchsmaterialien
  • Druckkosten

Sonstige Aufwendungen wie beispielsweise Reise­kosten, Honorare, Eintritts­gelder oder Fort­­bildungs­­kosten, wenn diese für die Umsetzung des Vorhabens notwendig sind.

Es werden Kosten bis zu einer Höhe von 2.000,- EUR übernommen. Eine Teilfinanzierung mit anderen Fördereinrichtungen ist möglich.

3 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Schulen aus ganz Deutschland. Die Förderung erfolgt über den Schulverein.

4 Antragstellung  

Die Ausschreibung erfolgt auf den Webseiten der Joachim Herz Stiftung sowie durch die Ver­­öffentlich­ung auf geeigneten Platt­­formen und einen E-Mail-Versand. Die Anträge sind an die Joachim Herz Stiftung zu stellen. Bei der An­trag­stellung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Ausgefülltes Antragsformular (Online-Formular)
  • Projektskizze (PDF-Dokument, maximal 3 Seiten) zur aussagekräftigen Darstellung des geplanten Vorhabens mit folgenden Angaben:
    • Was ist Gegenstand, thematischer Fokus und Ziel?
    • Für welche Klassenstufe(n) ist das Vorhaben geplant?   
    • Welche Personen sind daran beteiligt?
    • Welche Vorarbeiten gab es ggf. bereits und was ist das Neue an dem Unterrichtsvorhaben für Ihre Schule?
  • Kostenplan mit folgenden Angaben:
    • Wozu sollen die beantragten Mittel verwenden werden und wie hoch sind die jeweils veranschlagten Kosten?
    • ggf. Angaben zu Eigenmitteln/Eigenleistungen
    • ggf. Angaben zu zeitgleichen Förderanfragen und -zusagen bei Dritten (eine Teilfinanzierung ist möglich)
  • Nachweis über die Gemeinnützigkeit des Schulvereins (Freistellungsbescheid, Bescheid nach § 60a AO oder Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid)

Die Antragsunterlagen sind vollständig und fristgerecht online, über das hier verlinkte Antragsformular einzureichen.

Stichtag ist der 27.11.2022.

5 Begutachtung

Die Auswahl erfolgt über ein schriftliches Verfahren: Nach Vorbegutachtung der Anträge durch Vertreter der Joachim Herz Stiftung werden die Anträge bei Bedarf an externe Gutachter weitergegeben. Kriterien für die Auswahl der zu fördernden Vorhaben sind:  

  • geeigneter Ansatz für ein motivierendes und schülerorientiertes Unterrichtskonzept
  • Klare Darstellung des geplanten Vorhabens
  • Realisierbarkeit und geeignete Planung der Mittelverwendung
  • Neuartigkeit des geplanten Vorhabens an der Schule

Es besteht kein Anspruch auf die Begründung der Entscheidung für oder gegen die Förderung eines Projektes bzw. einer Veranstaltung.

6 Hinweise zur Bewilligung

Anfragesteller werden zeitnah, in der Regel innerhalb von 6 Wochen nach Ende der Antrags­frist, darüber informiert, wie über ihre Förder­­anfrage entschieden wurde. Die Bewilligung erfolgt über ein Förder­­zusage­­schreiben. Es besteht kein Anspruch auf die Förderung eines Konzeptes durch die Joachim Herz Stiftung.